Gericht bestätigt Verbot der gemeinsamen Web-TV-Plattform durch die Wettbewerbshüter
Die gemeinsame Online-Videothek von RTL und ProSiebenSat.1 ist wohl endgültig gescheitert. Nachdem das Bundeskartellamt das Vorhaben untersagt hatte, sind die beiden Privatsendergruppen nun auch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gescheitert.
Das Gericht folgte dabei der Argumentation der Wettbewerbshüter, dass die Plattform das marktbeherrschende Duopol der beiden Privatsendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken würde. Das hatte das Gericht bereits im April entschieden. Nun wurde der Einspruch von RTL und ProSiebenSat.1
abgewiesen und das Urteil damit bestätigt.
Die RTL-Mediengruppe und die ProSiebenSat.1 Media AG hatten im August 2010 ihre Pläne für eine gemeinsame Online-Videoplattform vorgestellt. Das Angebot sollte allen interessierten TV-Sendern in Deutschland und Österreich offenstehen. Den Betrieb der werbefinanzierten Plattform sollte ein Gemeinschaftsunternehmen von RTL und ProSiebenSat.1 übernehmen. Das Bundeskartellamt untersagte
das Vorhaben allerdings im März 2011.
Die beiden Privatsendergruppen hatten vor Gericht argumentiert, dass es kein marktbeherrschendes Duopol gebe, weil zwischen beiden Unternehmen ein scharfer Wettbewerb bestehe. Außerdem könnten sich auch kleinere Anbieter auf der Plattform präsentieren. Das Gericht folgte dieser Argumentation
allerdings nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, RTL und ProSiebenSat.1 können nun innerhalb von vier Wochen eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Ob es dazu kommen wird, ist noch unklar. Die beiden Sender haben sich noch nicht offiziell zu ihrem weiteren Vorgehen geäußert.
Ein ähnliches Projekt der Öffentlich-Rechtlichen wurde vom Bundeskartellamt abgesegnet. Die gemeinsame Online-Videothek "Germany´s Gold" von ARD und ZDF soll noch in diesem Jahr starten. Finanziert werden soll das Portal über die beteiligten Produktionsfirmen, die ohne Gebührengelder arbeiten. Ein konkreter Termin für den Start ist noch nicht bekannt.
Verfasst am:
08.08.2012 15:30Artikel bewerten:
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