Oberlandesgericht Düsseldorf hat Pläne für Online-Videothek zurückgewiesen
Aus der gemeinsamen Online-Videothek von RTL und ProSiebenSat.1 wird wohl doch nichts. Nach dem Bundeskartellamt hat nun auch das Oberlandesgericht Düsseldorf die Pläne zurückgewiesen. Das Gericht folgte der Argumentation der Wettbewerbshüter, dass die Plattform das marktbeherrschende Duopol der beiden Privatsendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken würde.
Die Anwälte von RTL und ProSiebenSat.1 zeigten sich von der vorläufigen Rechtsauffassung des Gerichts enttäuscht. Dieses Duopol gebe es nicht, zwischen den beiden Sendergruppen herrsche scharfer Wettbewerb, erklärte der Verhandlungsführer. Außerdem sei nicht ersichtlich, wieso die Plattform für die kleineren Sender nachteilig sein sollte. Schließlich würden damit zusätzliche Umsätze ermöglicht.
Auch ProSiebenSat.1-Digitalvorstand Christian Wegner übt Kritik, berichtet der Mediendienst DWDL. "Wir könnten es nicht nachvollziehen, wenn eine Videoplattform wie die geplante von ARD und ZDF durchgewinkt wird, während das Kartellamt ein von uns und RTL gemeinsam geplantes, senderoffenes Videoportal abgelehnt hat." Man verstehe nicht, wie das Kartellamt den Markt definiert. Schließlich werde das Internet längst in erster Linie von US-Firmen dominiert.
"Mit der Untersagung und einer offenbar zu erwartenden Abweisung der Beschwerde stellen sich das Bundeskartellamt sowie das Oberlandesgericht dem ersten übergreifenden Ansatz entgegen, eine senderoffene, zentrale TV-Videoplattform für die Internetnutzer über Sendergrenzen hinweg zu etablieren", sagte RTL-Interactive-Sprecher Thomas Bodemer gegenüber golem.de.
Das endgültige Urteil der Düsseldorfer Richter soll am 20. Juni 2012 verkündet werden.
Verfasst am:
19.04.2012 22:53Artikel bewerten:
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