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Einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs

 

 

 

news   21.02.2010

 

 

 

Die Auseinandersetzung um eine Urheberrechtsabgabe auf PCs geht weiter. Die im Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (ZItCo) organisierten Gegner der im Januar getroffenen Vereinbarung zwischen dem Bundesverband Computerhersteller (BCH) und der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) haben beim Oberlandesgericht München eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Gemäß dieser einstweiligen Verfügung ist es der ZPÜ unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise bis zu sechs Monaten Ordnungshaft zunächst untersagt, einen Tarif für die Abgabe auf PCs aufzustellen und/oder diese im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Das Gericht hält es für notwendig, dass vor der Festsetzung eines Tarifs die im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vorgesehene empirische Untersuchung erfolgen muss, in der die tatsächliche Nutzung von PCs für die Herstellung von Kopien zum Privatgebrauch ermittelt wird.

Die im Dezember 2009 ausgehandelte und im Januar 2010 publik gewordene Vereinbarung mit der ZPÜ wird vom Oberlandesgericht München als "keine den Interessen der gesamten Branche Rechnung tragende Regelung angesehen. Das Gericht folgte der Argumentation des ZItCo, dass die ZPÜ laufende Vertragsverhandlungen durch die Veröffentlichung der Vereinbarung im Bundesanzeiger rechtswidrig torpedieren würde. Das Festsetzen eines Tarifs sei erst dann zulässig, wenn sich die ZPÜ mit allen Verhandlungspartnern auf eine Abgabe einigen würde. Im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen sei die Entscheidung eines Schiedsstellenverfahrens abzuwarten.

Der BCH hatte sich mit der ZPÜ rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010 auf eine Urheberrechtsabgabe auf jeden PC geeinigt. Dabei sollten zuzüglich Umsatzsteuer 13,65 Euro für einen PC mit Brenner und 12,15 Euro für einen PC ohne Brenner fällig werden. Die Vereinbarung wurde ohne Zustimmung von kleineren Computerherstellern geschlossen, die umgehend ihre Ablehnung erklärten.

Dem BCH gehören die sieben großen PC-Hersteller Hewlett-Packard, Acer, IBM, Samsung, Sony Fujitsu und Medion an. Die Gründungsmitglieder des ZItCo sind die Firmen Bluechip Computer, Brunen IT Distribution, Extra Computer, Gericom Deutschland, Hyrican Informationssysteme, Rombus International, Tarox und die Wortmann AG. Die ZPÜ ist ein bei der GEMA angesiedelter Zusammenschluss von deutschen Verwertungsgesellschaften.

 

zusätzliche Infos:

 

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