Anbieter von Suchmaschinen und News-Aggregatoren wie etwa Google News sollen zukünftig für Inhalte von Verlagen zahlen
Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP hat am Sonntag die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage beschlossen. In dem Protokoll heißt es: "Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen."
Begründet wird dies damit, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Mit dem Leistungsschutzrecht sollen Verlage an den Gewinnen gewerblicher Internetdienste beteiligt werden.
Für das Eintreiben und Verteilen der Gelder soll eine Verwertungsgesellschaft eingerichtet werden. Offenbar nimmt man sich hier die GEMA zum Vorbild. Die Schutzdauer für journalistische Texte im Netz soll ein Jahr betragen.
Laut dem Protokoll soll "die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet nicht vergütungspflichtig" werden. Wo genau hier die Grenze gezogen wird, ist aber unklar. So ist etwa nicht abzusehen, ob Blogger, die einen Presseartikel zitieren, auch als gewerbliche Anbieter angesehen werden und dementsprechend zahlen müssen. Gewerbliche Nutzer sollen Verlagsinhalte zumindest kostenlos lesen, speichern und ausdrucken dürfen.
Zeitungs- und Zeitschriftenverlage begrüßten den Beschluss des Koalitionsausschusses. Kritik kommt dagegen etwa von Medienjournalist Stefan Niggemeier: "Google und womöglich auch die Perlentaucher und turi2s dieses Landes sollen den Verlagen also Geld dafür geben, dass sie helfen, dass deren Inhalte ein Publikum finden." Als müsste der Busfahrer dem Kirmesbetreiber Geld dafür geben, dass er die Kunden zu ihm bringt. Markus Beckedahl von netzpolitik.org schreibt "Axel Springer kauft Leistungsschutzrecht bei Koalition."
Auch die Piratenpartei spricht sich gegen die Regelung aus. "Das sogenannte Leistungsschutzrecht ist ein Internet-Wegezoll für die marktführenden Verlage", so der Vorsitzende Sebastian Nerz. Es verstoße zudem gegen Gleichheitsgrundsätze, "denn weder der Blogger, für den das Recht nicht gilt, noch der kleine Verlag, dem Geld und Manpower fehlen, kann es für sich durchsetzen". Das Verlinken von Artikeln ist eine kostenlose Werbung und keine schädliche Fremdnutzung, so Nerz. Im Internet gibt es schon eine Webseite die sich gegen das Leistungsschutzrecht ausspricht.
Verfasst am:
05.03.2012 21:00Artikel bewerten:
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Wenn das kommt, werden alle KLEINEN Medien (insbesondere auch regionale Zeitungen) zu großen Verlierern:
http://www.claudia-klinger.de/digidiary/2012/03/06/das-leistungsschutzrecht-wird-kleinen-zeitungen-schaden/
Zeitungen im Netz erhalten über 50% ihrer Zugriffe durch Google und Co, doch anstatt dankbar dafür zu sein, dass ihnen Suchmaschinen so viele Leser verschaffen, wollen sie für eine Leistung, die sie kostenlos erhalten, auch noch Geld kassieren. Die einzig vernünftige Konsequenz von Suchmaschinenbetreibern wäre, die Onlineausgaben der Zeitungen aus ihrem Index zu entfernen. Dies würde zu einem enormen Leserschwund bei den Zeitungen führen und Bloggern völlig neue Perspektiven eröffnen!