In dem bald bereits seit einem Jahr andauernden Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung gibt es ein weiteres Urteil
Das Landgericht Düsseldorf entschied heute, dass Samsung die modifizierte Variante des Galaxy Tab 10.1 hierzulande weiterhin anbieten darf.
Apple hatte vor dem Landgericht Düsseldorf bereits ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 erreicht und wollte dann auch Galaxy Tab 10.1N per einstweiliger Verfügung verbieten lassen. Dabei handelt es sich um eine modifizierte Variante, die sich vom ursprünglichen Modell nur durch zwei Design-Änderungen unterscheidet.
Das Gericht lehnte den Antrag von Apple am heutigen Donnerstag allerdings ab. Das abgeänderte Design des Galaxy Tab 10.1N unterscheide sich ausreichend von Apples iPad, auch wenn es sich an dessen Gestaltung anlehne, hieß es zur Begründung. Das Samsung-Gerät darf also in Deutschland weiterhin verkauft werden.
Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits am 22. Dezember 2011 gegen Apple entschieden. Samsung habe sich durch die Überarbeitung des Vorgängermodells Galaxy Tab 10.1 so weit von Apples geschütztem Geschmacksmuster entfernt, dass es keinen Grund für ein darauf gestütztes Verkaufsverbot gebe, hieß es damals. Auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gebe es keine Notwendigkeit für ein Verkaufsverbot.
Samsung begrüßte die Entscheidung. Nach Ansicht des südkoreanischen Konzerns sei damit erwiesen, dass Apples Rechte auf geistiges Eigentum mit dem Galaxy Tab 10.1N nicht verletzt werden. Man werde auch in Zukunft weiter darum kämpfen, dass Nutzer die Möglichkeit haben, Produkte von Samsung kaufen zu können.
Vor einer Woche scheiterte Apple auch vor dem Landgericht München mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1N sowie das Galaxy Nexus. Apple führte in diesem Verfahren keine Geschmacksmuster an, sondern ein Patent über eine Bedienungstechnik für Touchscreen-Geräte.
Das Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9 darf Samsung in Deutschland allerdings weiterhin nicht anbieten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte das Verkaufsverbot für die Geräte Ende Januar per einstweiliger Verfügung. Damit wurde einer Klage von Apple stattgegeben und das Urteil der Vorinstanz bestätigt.
Quelle: Samsung
Apple scheitert mit Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy Tab 10.1N
Verfasst am:
09.02.2012 19:42Artikel bewerten:
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ich kann es langsame escht nicht mehr hören bzw. lesen immer die selbe s..... das ist doch jetzt nur ne frage der zeit bis apple reagiert und das ganze von vorne losgeht?