Apple lockert Lizenzbestimmungen für iBooks Author

Apple hat eine neue Version seiner E-Book-Software iBooks Author veröffentlicht

Die einzige Änderung in der Version 1.0.1 sind die überarbeiteten Lizenzbestimmungen. Entwickler und Autoren hatten Apple zuvor wegen der strikten Regelung kritisiert.

Mit iBooks Author lassen sich E-Books für as iPad erstellen. Mit den Lizenzbestimmungen für das Programm räumt sich Apple ein exklusives Vertriebsrecht für die damit erstellten Werke ein. Diese dürfen nur über Apples eigenen iBookstore verkauft werden. Lediglich kostenfreie E-Books dürfen auch über andere Wege angeboten werden.

In den geänderten EULA ("End User License Agreement") weist Apple nun explizit darauf hin, dass sich diese Regelung nur auf das iBooks-Format bezieht: "Wenn Sie eine Gebühr für ein Werk verlangen wollen, das Dateien im Format .ibooks enthält, die mit iBooks Author erzeugt wurden, dann dürfen Sie ein solches Werk nur durch Apple verkaufen oder vertreiben, und ein solcher Vertrieb unterliegt einer besonderen Vereinbarung mit Apple."

Mit der Software erzeugte Werke in anderen Formaten werden von Apple nicht für einen exklusiven Vertrieb beansprucht. Wird eine Datei beispielsweise ins EPUB-Format exportiert, kann sie auch über andere Plattformen wie etwa beim Apple-Konkurrenten Amazon verkauft werden. Apple stellt zudem klar, dass Autoren alle Rechte an den Inhalten behalten, die sie mit iBooks Author erstellen. Texte, Bilder und Videos können in anderen Formaten uneingeschränkt weitergegeben werden.

Apple behält sich aber weiterhin das Recht vor, E-Books abzulehnen, die über den iBookstore verkauft werden sollen. Derzeit lassen sich die E-Books nur mit dem Apple-Tablet iPad nutzen.

Entwickler und Autoren hatten die ursprünglichen Lizenzbestimmungen kritisiert. So hatte der iOS- und Mac-Entwickler Dan Wineman Apple vorgeworfen, dass die Bedingungen einschränken, was man mit dem Output der Software macht und nicht, was man mit dem Programm selbst macht. Andere Autoren bezeichneten die Regelung als bevormundend und gierig.


verfasst von Oliver Völker
 

Verfasst am:

07.02.2012 10:32

 

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