Motorola will im Patentstreit mit Apple nicht klein beigeben
Nachdem am Freitag bereits einige iPhone- und iPad-Modelle für kurze Zeit aus Apples Online-Store verschwunden waren, soll nun auch der Verkauf in den acht deutschen Apple-Geschäften gestoppt werden.
Laut einem Bericht des Patentrechtsexperten Florian Müller klagt Motorola vor dem Landgericht Düsseldorf auch gegen die deutschte Tochter Apple Retail Germany, die die Läden betreibt. Die Klagen wurden demnach bereits im April 2011 eingereicht. In welchem Stadium sich die Verfahren derzeit befinden, ist unklar.
Apple hatte am vergangenen Freitag den Online-Verkauf von mehreren älteren iPhone-Modellen und allen UMTS-Varianten des iPad in Deutschland ausgesetzt. Grund dafür war eine im Dezember 2011 vom Landgericht Mannheim verhängte Verfügung gegen Apples Sales International, die den Online-Store betreibt. Das Gericht hatte die Verletzung eines Motorola-Patents festgestellt.
Die Geräte sind aber inzwischen wieder verfügbar. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe als Berufungsinstanz hatte den Vollzug des Verkaufsverbotes noch am selben Tag vorerst gestoppt.
In dem Rechtsstreit geht es um eine von Motorola patentierte Mobilfunktechnik, die zum Mobilfunkstandard GPRS gehört. Apple argumentiert, Motorola habe die Technik nicht zu angemessenen Bedingungen lizenzieren wollen, obwohl es bereits vor sieben Jahren zu einem Industriepatent erklärt worden sei. Motorola konterte, man habe Apple bereits 2007 ein faires Angebot gemacht und drei Jahre verhandelt.
Nach Angaben von Müller stellte Motorola Lizenzforderungen in Höhe von
2,25 Prozent des Umsatzes mit entsprechend ausgestatteten Geräten. Apple habe dies niemals akzeptieren können, so der Patentrechtsexperte, der die Hintergründe in einem ausführlichen Blogeintrag beleuchtet.
Motorola konnte sich am Freitag auch mit einer zweiten Klage gegen Apple durchsetzen. Hierbei wirft Motorola Apple vor, mit seinem Synchronisierungsdienst iCloud und dessen Vorgänger MobileMe sowie jedem Gerät, das auf die Dienste zugreifen kann, ein Patent zum Push-Verfahren zu verletzen. Auch diese Entscheidung richtet sich gegen die irische Tochter Apple Sales International, die für den Betrieb des deutschen Online-Stores zuständig ist. Apple will gegen dieses Urteil in Berufung gehen.
Nach Ansicht von Müller ist Deutschland mit der aktuellen Entwicklung endgültig zum Brennpunkt in dem weltweit geführten Patentkrieg geworden. Hierzulande laufen Verfahren neben Mannheim auch in Düsseldorf und München. Ein Ende ist nicht in Sicht.
Verfasst am:
06.02.2012 20:54Artikel bewerten:
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