Samsung scheitert mit dem Versuch eines Verkaufsverbotes des iPhone-4S in Frankreich. Zuständige Richter haben den Antrag von Samsung abgelehnt
In der Auseinandersetzung zwischen Apple und Samsung sind die Südkoreaner mit einem Versuch gescheitert, ein Verkaufsverbot für das iPhone 4S in Frankreich zu erwirken. Das zuständige Gericht lehnte es ab, eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen Apple zu erlassen, berichtet der Patentrechtsexperte Florian Müller.
Samsung ist damit auch schon in Italien zunächst gescheitert. Samsung wollte den Verkauf des iPhone 4S in dem Land vor der Markteinführung gerichtlich verbieten lassen. Das Gericht wies den Antrag Ende Oktober 2011 jedoch ab. Der nächste Verhandlungstag in diesem Fall ist für den 16. Dezember 2011 angesetzt, nachdem beide Unternehmen Stellungnahmen abgeben konnten. In beiden Fällen wirft Samsung Apple Patentverletzungen vor.
Apple und Samsung führen eine weltweite Auseinandersetzung um angebliche Patentverletzungen und Plagiate. Beide Unternehmen versuchen dabei, die Produkte des anderen vom Markt zu kegeln. Dabei zieht Samsung bisher den Kürzeren. So ist dem Unternehmen in Deutschland der Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 durch eine von Apple erwirkte Verfügung des Landgericht Düsseldorf untersagt.
Auch in Australien darf Samsung das Android-Tablet nicht anbieten. Nachdem ein Berufungsgericht das von Apple erwirkte Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 aufgehoben hatte, wurde es am vergangenen Freitag dann doch wieder für mindestens eine Woche verlängert. Damit darf Samsung das Galaxy Tab 10.1 in Australien auch weiterhin nicht auf den Markt bringen.
In dem Verfahren in Australien wirft Apple Samsung Patentverletzungen vor, während es in Deutschland um Plagiatsvorwürfe geht. Samsung hat inzwischen mit dem Galaxy Tab 10.1N eine modifizierte Version des Android-Tablets auf den deutschen Markt gebracht, um das Verkaufsverbot zu umgehen. Apple will aber auch dieses Gerät verbieten lassen. Eine Anhörung vor dem Landgericht Düsseldorf wurde für den 22. Dezember 2011 angesetzt. Die Berufungsverhandlung im Fall des Galaxy-Tab-10.1-Verkaufsverbots findet am 20. Dezember 2011 statt.
Apple wollte den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 sowie mehrerer Samsung-Smartphones auch in den USA stoppen. Das zuständige Gericht in Kalifornien lehnte den Antrag jedoch ab. Der Auffassung der Richterin zufolge drohe Apple kein großer Schaden, wenn Samsung die fraglichen Geräte weiterhin verkaufe. Die eigentliche Verhandlung wird erst Ende Juli 2012 beginnen.
Apple darf das iPhone 4S in Frankreich weiterhin anbieten
Verfasst am:
09.12.2011 10:47Artikel bewerten:
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