US-Gericht verbietet Handel mit gebrauchter Software

US-Gericht verbietet Handel mit gebrauchter Software: Handel mit gebrauchter Software bei ebay verboten

Ein US-Bundesgericht hat den Handel mit gebrauchter Software untersagt. In einem Berufungsverfahren wurde entschieden, dass der Weiterverkauf von Software unzulässig ist, wenn die Lizenzbestimmungen des Produkts dies untersagen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für den Leih- und Gebrauchtmarkt von urheberrechtlich geschützten Werken haben.

In dem Verfahren hatte der Softwarehersteller Autodesk gegen den Online-Händler Timothy Vernon geklagt. Er hatte das Softwarepaket AutoCAD Release 14 von einem Architekturbüro erworben und auf eBay zum Verkauf eingestellt. Autodesk berief sich in seiner Klage auf die Lizenzbestimmungen der Software, die einen Weiterverkauf untersagen. Das Angebot wurde von eBay daraufhin umgehend entfernt.

Vernon berief sich vor Gericht auf die im US-Copyright festgeschriebene "First Sale Doctrine". Diese Bestimmung aus dem Jahr 1909 erlaubt es, dass der rechtmäßige Besitzer eines urheberrechtlich geschützten Werkes dieses ohne Zustimmung des Urhebers weitergeben oder weiterverkaufen kann.

Das US-Bundesgericht ließ die First Sale Doctrine jedoch im vorliegenden Fall nicht gelten. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Lizenzgeber ausdrücklich nur den Gebrauch der Software gestattet, nicht aber darüber hinausgehende Verwendungszwecke wie etwa einen Verkauf. Vernons Anwalt will nun eine Neuanhörung des Falles beantragen.

Aus der Software- und Filmindustrie kamen hingegen positive Äußerungen zu dem Gerichtsurteil. So erklärten die Software & Information Industry Association und die Motion Picture Association of America, das Urteil zu unterstützen. Sollte das Urteil bestätigt werden, befürchten Experten weitreichende Folgen für den Gebrauchtmarkt von urheberrechtlich geschützten Werken. Jedem Anbieter stünde es dann zu, seine Lizenzbestimmungen ähnlich zu gestalten, womit der Leih- und Gebrauchtmarkt völlig zum Erliegen kommen könnte.


 
verfasst von Oliver Völker
 
 
 

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