GEMA scheitert mit Verfügungsantrag gegen YouTube

GEMA scheitert mit Verfügungsantrag gegen YouTube: einstweilige Verfügung gegen YouTube Abgelehnt

GEMA scheitert mit Verfügungsantrag gegen YouTube: einstweilige Verfügung gegen YouTube Abgelehnt

YouTube hat einen Etappensieg gegen die GEMA erreicht. Das Landgericht Hamburg lehnte am Freitag eine von der Rechteverwertungsgesellschaft beantragte einstweilige Verfügung gegen YouTube ab. Die GEMA hatte von der Google-Tochter gefordert, rund 600 Videos zu löschen oder zu sperren.

Das Gericht hat den Verfügungsantrag "mangels Eilbedürftigkeit" abgewiesen. Die GEMA hätte die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung nicht hinreichend glaubhauft gemacht, begründete die Kammer laut Mitteilung ihre Entscheidung. Das Gericht halte es für wenig wahrscheinlich, dass die GEMA erst kurz vor der Antragsstellung davon erfahren hatte, dass die genannten Videos bei YouTube abrufbar sind.

Ausgestanden ist die Auseinandersetzung zwischen YouTube und der GEMA damit aber nicht. Mit dem Urteil von Freitag wurde nicht entschieden, ob der Verwertungsgesellschaft prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht. "Es spreche viel dafür", heißt es allerdings in der Mitteilung. Für die endgültige Klärung verwies die Kammer auf das sich eventuell anschließende Hauptverfahren, sofern es YouTube und der GEMA nicht gelingt, sich außergerichtlich zu einigen.

Hintergrund ist, dass die Verwertungsgesellschaft von Google für jedes via YouTube abgerufene Musikstück Gebühren fordert. Ein Lizenzvertrag zwischen YouTube und der GEMA, der die Musiknutzung bei der Google-Tochter für Deutschland regelte, war im April 2009 ausgelaufen. Verhandlungen über einen neuen Vertrag sind bislang ergebnislos geblieben, beide Seiten konnten sich nicht auf eine angemessene Vergütung von Musikvideos einigen.

Google argumentiert, die Forderungen der GEMA seien unrealistisch hoch. Der geforderte Tarif liege weit über dem, was die anderen Verwertungsgesellschaften in Europa forderten, hieß es. Die GEMA beklagt sich indes, dass Betreiber von Online-Plattformen wie YouTube mit Werbung Millionen verdienen würden. Die Urheber der Musik aber hätten für die Nutzung ihrer Werke keine Tantiemen mehr erhalten, seit die Verhandlungen über einen neuen Lizenzvertrag gescheitert sind.

Eine außergerichtliche Einigung ist indes unwahrscheinlich. Ein GEMA-Anwalt kündigte an, dass die Verwertungsgesellschaft ihre Interessen nun im Hauptsacheverfahren durchsetzen will. Unterstützt wird die GEMA im Streit mit YouTube von acht internationalen Musikverbänden, darunter die US-amerikanischen Autorengesellschaften ASCAP, BMI und SESAC, die französische SACEM und die italienische SIAE.


verfasst von Oliver Völker
 
GEMA scheitert mit Verfügungsantrag gegen YouTube: einstweilige Verfügung gegen YouTube Abgelehnt

GEMA scheitert mit Verfügungsantrag gegen YouTube: einstweilige Verfügung gegen YouTube Abgelehnt

Verfasst am:

27.08.2010 20:00

 

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