BGH erlässt strengere Regeln für Preissuchmaschinen

 

 

 

news   13.03.2010

 

 

 

Für Preissuchmaschinen im Internet gelten laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) künftig strengere Regeln. Händler, die für ihre Produkte über eine Preissuchmaschine werben, müssen Preiserhöhungen erst an diese melden, bevor sie auf ihrer eigenen Webseite bekanntgegeben werden. Erst wenn der Preis dort angepasst wurde, darf der Händler dies auch auf seiner Webseite tun, wie aus einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Karlsruher Gerichts hervorgeht.

Im konkreten Fall hatte die Elektromarktkette Media Markt gegen einen Händler geklagt. Dieser hatte am 10. August 2006 eine Marken-Espressomaschine bei der Preissuchmaschine Idealo beworben. Mit seinem Preisangebot von 550 Euro war der Händler am günstigsten und landete auf dem ersten Platz unter insgesamt 45 Angeboten.

Das vermeintliche Schnäppchen war auch um 20.00 Uhr bei Idealo gelistet, obwohl der Händler seinen Preis drei Stunden zuvor auf 587 Euro erhöht hatte. Auf seiner Webseite war bereits der neue Preis angegeben, in der Preissuchmaschine lief hingegen noch das Top-Angebot. Der Händler hatte die Änderung zwar rechtzeitig mitgeteilt, diese wurde aber erst zeitlich verzögert angezeigt.

Der BGH stufte das Vorgehen nun in letzter Instanz als Irreführung ein. Zur Begründung hieß es, der Verbraucher verbinde mit dem Internet "höchstmögliche Aktualität". Der durchschnittliche Nutzer gehe davon aus, dass die dort angegebenen Preise nicht bereits überholt seien. Auch der Hinweis "Alle Angaben ohne Gewähr" verhindere nicht die Irreführung der Verbraucher, so der BGH.

Weiterhin stellte der BGH fest, dass es ein besonderer Wettbewerbsvorteil sei, wenn ein Anbieter in seiner Preissuchmaschine auf dem ersten Platz stehe. Aus diesem Grund sei es zumutbar, dass ein Händler Preiserhöhungen erst dann verlangen könne, wenn sie in der Suchmaschine angezeigt würden (Az: I ZR 123/08).

 

zusätzliche Infos:

 

- Urteil des BGH lesen (PDF)

- BGH verhandelt Klage gegen Google-Bildersuche

- Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte

- Forum

 

 

 

 

 

   

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