EU-Gericht kippt Telekom-Sondergesetz: Telekommunikationsgesetz verstößt gegen europäisches Gesetz
Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass die von der letzten Bundesregierung eingeführten Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG), die das VDSL-Netz der Deutschen Telekom aus der Regulierung herausnehmen, gegen europäisches Recht verstoßen (Az: C-424/07). Die EU-Kommission hatte im Jahr 2007 die Bundesregierung wegen Paragraf 9a des TKG verklagt.
Der Paragraf, von Kritikern auch "Lex Telekom" genannt, nahm neue Märkte grundsätzlich von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur aus. Konkret betroffen davon war der VDSL-Ausbau. Wettbewerber der Telekom und die EU-Kommission kritisierten den Paragrafen als einseitige Bevorzugung der Deutschen Telekom und sprachen von "Regulierungsferien" für das VDSL-Netz der Telekom. Die Bundesregierung bestritt wiederholt die Vorwürfe einer einseitigen Begünstigung.
Die Richter sahen es jetzt jedoch als erwiesen an, dass die Bundesrepublik Deutschland durch den Erlass von Paragraf 9a des TKG am 22. Juni 2004 gegen ihre Verpflichtungen aus verschiedenen EU-Richtlinien von 2002 verstoßen hat. Zudem habe der Gesetzgeber den deutschen Wettbewerbshüter, die Bundesnetzagentur, bei der Aufsicht "in unzulässiger Weise eingeschränkt".
Die Regulierungsbehörde und nicht Politik oder Gesetzgeber habe über geeignete Maßnahmen zu beraten.
"Ein positives Signal für den Wettbewerb auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt und damit auch für den Verbraucher", sagte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Branchenverbands VATM. Seiner Ansicht nach hat das Gericht die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur gestärkt. Das Urteil zeige, "dass eine Einmischung der Politik in Form eines Regulierungsverzichts zu Gunsten des Ex-Monopolisten und damit Einschränkungen der Entscheidungsbefugnis der Regulierungsbehörde unzulässig sind".
In der Praxis wird das Urteil kaum Auswirkungen haben, da die Telekom ihr VDSL-Netz inzwischen für die Wettbewerber geöffnet hat und mit der Konkurrenz kooperiert. Seit Juli 2009 haben Vodafone und United Internet bereits die Möglichkeit, als Wiederverkäufer für die VDSL-Zugänge aufzutreten. Entsprechend gelassen reagierte die Telekom auf das Urteil. Sollte Deutschland jedoch nicht auf das Urteil reagieren, drohen empfindliche Bußgelder.
zusätzliche Infos:
- Telekom scheitert mit Eilantrag gegen Bundesnetzagentur
- Netzumstellung der Telekom könnte 15.000 Stellen gefährden
- Forum
EU-Gericht kippt Telekom-Sondergesetz: Telekommunikationsgesetz verstößt gegen europäisches Gesetz
Verfasst am:
05.12.2009 00:00Artikel bewerten:
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