21.11.2009
In der Auseinandersetzung um das Google Book Settlement hat der für das Verfahren zuständige US-Bundesrichter Denny Chin die vor einer Woche eingereichte Neufassung des Vergleichs vorerst gebilligt. Ein neuer Anhörungstermin wurde für den 18. Februar 2010 angesetzt. Bis zum 28. Januar 2010 haben interessierte Parteien nun erneut Gelegenheit, zu dem neuen Vergleichsvorschlag Einwendungen beim zuständigen New Yorker Bezirksgericht einzureichen.
Der Suchmaschinenbetreiber wurde im Jahr 2005 von amerikanischen Verlagsunternehmen und Autorenverbänden verklagt, da das Unternehmen Bücher digitalisierte ohne dies mit etwaigen Inhabern von Urheberrechten abzusprechen. Im Oktober 2008 sollte der Rechtsstreit mit der Vereinbarung des Google Book Settlement beendet werden. Der Vergleich gewährte Google gegen Zahlung einer pauschalen Summe von 125 Millionen US-Dollar das Recht, weiterhin Bücher zu digitalisieren und zu vermarkten.
Da die Einigung auch urheberrechtlich geschützte Bücher umfasste, folgte ein Proteststurm von internationalen Verlagen und auch Regierungen. Das US-Justizministerium meldete ebenfalls Einwände gegen die Vereinbarung an. Auch die Open Book Alliance der Google-Rivalen Microsoft, Yahoo und Amazon sowie dem Internet Archive kritisierte den Vergleich.
Richter Chin ordnete daraufhin eine Neufassung des Abkommens an, die vor einer Woche von den Kontrahenten eingereicht wurde. Die Neufassung sieht vor, dass nur noch urheberrechtlich geschützte Bücher in den Google-Katalog eingehen dürfen, die in den USA, Kanada, Großbritannien oder Australien veröffentlicht wurden. Die meisten europäischen Bücher, darunter auch deutsche, sind damit von dem Vergleich nicht mehr betroffen. Dennoch ist auch der neue Vorschlag umstritten.
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