Neufassung des Google Book Settlement vorgelegt

 

 

 

news   15.11.2009

 

 

 

Google und US-Autorenverbände haben nach monatelangen Verhandlungen am Freitagabend eine Neufassung ihres umstrittenen Buchvergleichs beim zuständigen Bundesgericht in New York eingereicht. Die von Bundesbezirksrichter Denny Chin gesetzte Abgabefrist wäre um Mitternacht abgelaufen. Google hat in der Neufassung eine Reihe von Zugeständnissen gemacht, die der teils heftigen internationalen Kritik geschuldet sind.

Demnach umfasst der Vergleich nur noch Bücher, die entweder beim United States Copyright Office registriert oder nachweislich in Kanada, Großbritannien oder Australien erschienen sind. Die meisten europäischen Bücher, auch deutsche, sind damit von dem Vergleich nicht mehr betroffen. Google müsste hierfür gesonderte Abkommen schließen.

Die Neufassung sieht weiterhin eine Änderung für die Bücher vor, die vergriffen sind und noch dem Urheberschutz unterliegen, ohne dass ein Kontakt zum Autor hergestellt werden kann. Die Einnahmen aus dem Verkauf der digitalen Ausgaben sollen nun zehn Jahre lang eingefroren und von einem unabhängigen Treuhänder verwaltet werden. In dieser Zeit können Rechteinhaber ihre Ansprüche geltend machen, ansonsten sollen die Erlöse an wohltätige Zwecke verteilt werden.

Google hatte bereits im Jahr 2004 damit begonnen, Bücher zu digitalisieren und auf seiner Seite zu vermarkten, ohne dies mit etwaigen Inhabern von Urheberrechten abzusprechen. Der amerikanische Verlegerverband und die Autorengewerkschaft verklagten den Internetkonzern im folgenden Jahr. Im Oktober 2008 wurde schließlich das Google Book Settlement vereinbart.

 

Der Vergleich gewährte Google gegen die Zahlung einer pauschalen Summe von 125 Millionen US-Dollar das Recht, weiterhin Bücher einzuscannen und zu vermarkten. Die Autoren erhielten einen Anspruch auf eine Beteiligung an den Einnahmen. Das Google Book Settlement sorgte vor allem aus dem Ausland für starke Kritik, der sich Verleger, die EU-Kommission und auch die französische und deutsche Regierung anschlossen.

 

Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte noch Mitte Oktober, dass sie es ablehne, "dass ohne jeden urheberrechtlichen Schutz die Bücher einfach eingescannt werden, wie dies von Google gemacht wird". Auch die Open Book Alliance der Google-Rivalen Microsoft, Yahoo und Amazon sowie dem Internet Archive kritisierten die Pläne. Das US-Justizministerium forderte ebenfalls eine Nachbesserung.

Mit der jetzt vorgelegten Neufassung wollen Google und die US-Buchbranche die Einwände ausräumen. Über den Vorschlag wird nun US-Bundesbezirksrichter Denny Chin entscheiden.

 

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