16.06.2009
Das Landgericht Köln hat die Plagiatsklage des Social Networks Facebook gegen seinen deutschen Konkurrenten StudiVZ abgewiesen, dies teilte ein Gerichtssprecher am heutigen Dienstag mit.
Die zuständigen Richter sehen trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten keine unlautere Nachahmung, heißt es in der Urteilsbegründung. Den entscheidenen Faktor sehen die Richter in der Tatsache, dass Facebook beim Start von StudiVZ im Jahr 2005 hierzulande noch unbekannt gewesen ist. Weiterhin wird den Anwälten von Facebook vorgeworfen "lediglich Vermutungen angestellt" zu haben.
Facebook hatte die Klage mit der Begründung eingereicht, dass StudiVZ die Gestaltung der Facebook-Seite in unlauterer Weise nachgeahmt sowie Quellcodes gestohlen habe. Facebook wies in diesem Zusammenhang auch auf eine Fehlermeldung bei StudiVZ hin, welche die Bezeichnung "Fakebook" enthält.
Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, der Kläger kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen. Weiterhin läuft derzeit noch eine ähnliche Klage im kalifornischen Firmensitz von Facebook.
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- Facebook verklagt StudiVZ