05.06.2009
Johannes Caspar, der Hamburger Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit und bundesweit für die datenschutzrechtliche Bewertung von Google Street View zuständig, hat rechtliche Schritte angedroht, um künftig die Übermittlung von in Deutschland gemachten Aufnahmen zu verhindern.
Die Ankündigung erfolgte nach Gesprächen mit Produktmanagern aus Kalifornien und deutschen Vertretern des Suchmaschinenanbieters. Caspar fordert von Google, dass bereits die während der Kamerafahrten erfassten Rohdaten bearbeitet werden, um sensible Daten wie Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich zu machen.
Google will dem nicht nachkommen und will nur die Enddaten bearbeiten, mit der Argumentation dass die spätere Verpixelung der fraglichen Bildstellen völlig ausreichend sei. IT-Experten der Hamburger Datenschutz-Stelle bestätigen derweil, dass es für Google technisch kein Problem sei bereits die Rohdaten entsprechend zu bearbeiten.
Caspar sieht in den laufenden Verhandlungen allerdings noch Raum für eine "einvernehmliche Lösung", will aber von seinem Standpunkt nicht entscheidend abweichen. Von der juristischen Seite aus besteht keine Möglichkeit die Kamerafahrten unmittelbar zu verbieten, es wäre nur möglich eine Löschungsanordnung für die Aufnahmen zu erlassen, was laut Caspar derzeit vorbereitet wird.
Die Kamerawagen sind seit längerem in deutschen Städten unterwegs. Betroffene können Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Selbst, Autos und Häuser einlegen. Laut Google werden die betreffenden Aufnahmen dann vollständig aus dem Projekt entfernt.
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