Die gerade beendete Frankfurter Buchmesse hat einen immer stärker werdenden Trend aufgezeigt: Die Zahl der gedruckten Bücher geht zurück, dafür gibt es immer mehr digitale Inhalte.
Diese Flut an Wissen für die Nachwelt zu archivieren hat sich die Deutsche Nationalbibliothek mit Sitzen in Leipzig und Frankfurt zur Aufgabe gemacht. Deren Aufgabenkatalog wird aktuell um die Archivierung der eher flüchtigen Internetinhalte erweitert.
Online-Enzyklopädien wie elektronischen Zeitungen, Blogs und Foren mit ihren unzählbaren Beiträgen und Artikeln droht nun schrittweise eine Verpflichtung zur regelmäßigen Übermittelung der digitalen Daten an die Nationalbibliothek. Durch die am Donnerstag in Kraft getretene Pflichtabgabenverordnung wurde das 2006 verabschiedete Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek ergänzt und aktualisiert.
Damit sind elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, digitalisierte Fotos und Texte, Musikdateien oder auch Webseiten und dynamische Applikationen für eine Archivierung vorgesehen.
Der Nationalbilbiothek gehe es nicht darum das gesamte Internet zu archivieren, man verstehe sich aber als "kulturelles und wissenschaftliches Gedächtnis der Nation". Von der Archivierung grundsätzlich ausgeschlossen werden private Webseiten.
Mehr Infos:
- Deutsche Nationalbibliothek


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