Appell an Länderchefs für Rundfunkstaatsvertrag

 

 

 

Der 12. Rundfunk-Änderungsstaatvertrag soll eine Antwort darauf geben was die öffentlich- rechtlichen Sender und das Deutschlandradio im Internet dürfen. Bei einem Treffen in Dresden in dieser Woche werden sich die Ministerpräsidenten damit beschäftigen, die Sender setzen dabei alles daran ihre Handlungsmöglichkeiten zu erweitern während die kommerzielle Konkurrenz erreichen will den Rahmen für die gebührenfinanzierten Sender möglichst eng zu halten.

Ein Kernpunkt ist die Frist, nach denen die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Internetbeiträge wieder aus der Mediathek entfernen müssen. Diese liegt normalerweise bei sieben Tagen und Im Falle von Sport bei 24 Stunden, wogegen sich ARD-Vorsitzende Fritz Raff und ZDF-Intendant Markus Schächter entschieden wehren.

Weiteres Streitthema ist der Drei-Stufen-Test für die Internetangebote von ARD und ZDF, der nachweisen soll ob der Wert eines Angebotes groß genug ist. Die Privaten, allen voran die Lobbyorganisation VPRT, drängen auf Prüfung aller Angebote, die öffentlich-rechtlichen Sender nur auf Prüfung neuer Angebote.

VPRT-Präsident Jürgen Doetz unterstreicht die Wichtigkeit dieses Treffens, da Wettbewerbsverzerrungen auf jeden Fall vermieden werden und das duale Rundfunksystem mit der Umsetzung der EU- Beihilfeentscheidung tragfähig erhalten werde müsse.

 

 

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